Wegen stark steigender Energiekosten sollen Bürger durch eine Einmalzahlung im Dezember unterstützt werden. Der Staat soll im Dezember einmalig die Abschlagszahlung für Gas übernehmen. Bei zentral beheizten Wohnhäusern wird die Entlastung im Rahmen der Jahresabrechnung an die Wohnungseigentümer weitergegeben, sprich, mit der Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022, welche im Kalenderjahr 2023 erstellt wird.
Informationen für Vermieter und Mieter finden Sie u. a. auf den Informationsseiten der Bundesregierung www.energiewechsel.de . Beachten Sie auch die Online-Angebote dieser Kampagne mit Effizienz- und Einspartipps.