Bleirohre in der Trinkwasserinstallation sind in Deutschland seit dem 12. Januar 2026 verboten und müssen ausgetauscht oder stillgelegt werden, da Blei gesundheitsschädlich ist, insbesondere für Kinder, Schwangere und Ungeborene. Früher (bis ca. 1970er Jahre) wurden sie häufig verwendet, aber der Gesetzgeber hat durch die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) reagiert, da das Wasser Blei aufnehmen kann. Bleirohre erkennt man am dumpfen Klang beim Klopfen und der weichen, leicht einzuritzenden Oberfläche.
Hintergrund und gesundheitliche Bewertung
Blei ist ein Schwermetall, das bereits in sehr geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich wirken kann. Insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere bestehen nachweislich erhöhte Risiken, da Blei das Nervensystem, die Blutbildung sowie die geistige Entwicklung beeinträchtigen kann. Aus diesem Grund gilt in Deutschland seit vielen Jahren ein strenger Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,01 mg/l. Bleileitungen gelten als Hauptursache für erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser, weshalb ihr vollständiger Austausch zwingend erforderlich ist.
Rechtlicher Rahmen
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sicherzustellen, dass Trinkwasser den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Bleileitungen sind nach heutigem Stand der Technik unzulässig. Spätestens seit den gesetzlichen Verschärfungen der letzten Jahre besteht faktisch eine Austauschpflicht, sofern noch bleihaltige Leitungen vorhanden wären.
Untersuchung und Bewertung unserer Liegenschaften
Im Rahmen der Bebauung, Sanierung und technischen Überprüfung unserer von uns verwalteten Liegenschaften wurde das Trinkwassersystem jeweils fachlich bewertet. Die Gebäude stammen entweder aus Bauzeiträumen, in denen Bleileitungen bereits nicht mehr zulässig waren, oder die Trinkwasserinstallationen wurden im Zuge von Modernisierungen vollständig erneuert. Ergänzend hierzu wurden die Leitungswerkstoffe im Rahmen von Bauunterlagen, Sanierungsnachweisen sowie technischen Bestandsaufnahmen überprüft.
Auf dieser Grundlage können wir ausdrücklich feststellen, dass in den von uns betreuten Liegenschaften keine Bleirohre mehr vorhanden sein können. Eine Gesundheitsgefährdung durch bleihaltige Trinkwasserleitungen ist daher ausgeschlossen.
Einordnung für Eigentümer und Bewohner
Für Sie als Eigentümer oder Bewohner bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität:
– Die Trinkwasserinstallation entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
– Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden eingehalten.
– Das Trinkwasser ist aus baulicher Sicht unbedenklich im Hinblick auf Blei.
Selbstverständlich beobachten wir als Hausverwaltung fortlaufend gesetzliche Änderungen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und setzen diese – soweit relevant – konsequent in der Verwaltungspraxis um.
